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In Deutschland steht das Jahr 2025 selbstverständlich im Zeichen der Bundestagswahl. Am 23. Februar, aber vor allem in den sich anschließenden Koalitionsverhandlungen werden die Weichen gestellt werden, welche Projekte unter welchem Vorzeichen in den nächsten vier Jahren angegangen werden.
Hinzu kommen fünf globale Megatrends, die auch die Entwicklung in Deutschland maßgeblich prägen werden und mit denen auch eine neue Bundesregierung unabhängig von ihrer Couleur umzugehen haben wird. Die fünf großen Trends sind aus unserer Sicht:
1. Geopolitische Unsicherheit hält an
Die geopolitische Unsicherheit wird auch 2025 anhalten, wobei alle Augen darauf gerichtet sind, wie die Regierung „Trump 2.0“ ihr politisches Programm umsetzt – und wie China, Russland und die EU – aber auch eine neue Bundesregierung – darauf reagieren.
Die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten werden auch in diesem Jahr die Nachrichten prägen und das Wirtschaftsgeschehen beeinflussen.
2. Globale Wachstumsmuster verschieben sich
Das globale Wachstum wird 2025 solide, aber unspektakulär bleiben, unterstützt durch (so hofft man) weniger geopolitische Krisenherde, eine stabile Inflation und sinkende Zinssätze. Das Wachstum wird sich im Vereinigten Königreich, in Europa und im Nahen Osten verbessern, in den USA und China jedoch nur langsam. Es wird zwar erwartet, dass Deutschland 2025 mit einem Wachstum von 0,8 % knapp aus der Rezession herauskommt. Damit bleibt Deutschland aber weiterhin das Schlusslicht, während Frankreich bei etwa 1 % stabil bleibt. Die strukturellen Herausforderungen der EU, das Wachstum und die Investitionen trotz hoher Schulden, erhöhter Verteidigungsausgaben und potenzieller US-Handelszölle wieder anzukurbeln, werden weiterhin gewaltig sein.
3. Globale Inflation und Zinssätze nähern sich einer „neuen Normalität“
Die globale Inflation wird voraussichtlich auch 2025 unter Kontrolle bleiben, was eine weitere Lockerung der Geldpolitik ermöglicht. Langfristige strukturelle Herausforderungen deuten jedoch darauf hin, dass sich die „neue Normalität“ für die Zinssätze der Zentralbanken im Bereich von 2 % bis 3 % einpendeln könnte
4. Robuste Märkte fördern die Erholung der Geschäfte
Ein stabileres makroökonomisches Umfeld wird das Vertrauen der Anleger und die Geschäftsaktivitäten im Jahr 2025 fördern, angetrieben durch eine robuste Stimmung insbesondere auf dem US-Markt und eine größere Sicherheit in Bezug auf Finanzierungskosten und Bewertungen.
5. KI-Branche hebt ab
Das Vertrauen der Investoren in das transformative Potenzial der KI hat riesige Kapitalströme angezogen. 2025 werden KI-Experimente von Unternehmen und Verbrauchern an Fahrt aufnehmen – mit dem Druck, vom Hype zur allgemeinen Akzeptanz und Nutzung überzugehen.
Mehr zu den fünf globalen Trends aus Sicht von Gowling WLG finden Sie im „Big Picture“ von Gowling WLG, das Sie hier lesen können.
Always closer: Im Folgenden stellen wir dar, wie sich aus unserer Sicht die maßgeblichen politischen und ökonomischen Einflussfaktoren konkret auf den M&A-Markt, die Finanzierung über den Kapitalmarkt, den Real-Estate-Markt, die Durchführung der Hauptversammlung, ESG-Regulierung und die Rechtsdurchsetzung im Jahr 2025 voraussichtlich auswirken werden und mit welchen Regulierungsthemen wir sonst noch rechnen – mit allen Herausforderungen, aber auch Chancen. Und wir sagen auch, was von Politik und Gesetzgeber im Hinblick auf einzelne Bereiche wie Arbeitsrecht oder die Kapitalmärkte aus unserer Sicht zu fordern wäre.
Deals: Für Private Equity und M&A stehen die Zeichen auf Wachstum
Die Flaute am Transaktionsmarkt geht zu Ende. Dafür sorgen sechs Trends:
- Künstliche Intelligenz wird ein Haupttreiber für Deal-Aktivität sein.
- Es wird im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich wesentlich mehr Transaktionen geben, da die Markteilnehmer die wirtschaftlichen Aussichten als vielversprechend einschätzen und die Private Equity Investoren unter verstärktem Druck stehen, eingeworbenes Kapital zu investieren bzw. umgekehrt Portfoliogesellschaften, die eigentlich zum Verkauf anstanden und wegen des (schlechten) Marktumfelds bisher nicht in einen Verkaufsprozess geführt wurden, im Jahr 2025 zum Kauf angeboten werden.
- Zunahme von maßgeschneiderten Finanzierungslösungen: Das Angebot von Unternehmensfinanzierungen außerhalb des Bankensektors wird sich mit Fokus auf individualisierte Lösungen weiterentwickeln. Zudem werden mit dem Auslaufen niedrig verzinster Kredite Darlehnsnehmer verschiedene Finanzierungsoptionen nutzen wollen, was eine Chance für private Kreditfonds darstellen wird, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
- Da es vor allem aus den USA erste Hinweise auf steigende Multiples gibt, beseht die Erwartung, dass das Bewertungsniveau für Unternehmen im Jahr 2025 wieder steigen wird.
- Ein sinkendes Zinsniveau (die EZB hat zuletzt vier Mal in Folge die Leitzinsen gesenkt) macht – insbesondere für Private-Equity-Investoren – eine Fremdfinanzierung von Unternehmenskäufen wieder attraktiver.
- Schwerpunkt operative Due Diligence: Angesichts des sich abzeichnenden veränderten makroökonomischen Umfelds und der Unsicherheit in Bezug auf die Einführung oder Erhöhung von Zöllen wird im Vorfeld ein besonderer Wert auf die operative Due Diligence gelegt werden. Das betrifft die Skalierbarkeit, die Reife der Markteinführungsstrategien und -kanäle sowie Lieferketten und Fertigung von Produkten.
Warum es wichtig ist: Trotz der weiterhin schwierigen geopolitischen Rahmenbedingungen stehen für den Transaktionsmarkt die Zeichen auf Wachstum.
Wen es betrifft: Alle Akteure am Transaktionsmarkt: Unternehmen, Investoren, GPs, LPs, Aseet Owners und Kapitalsammelstellen, Banken, Kreditfonds, Kanzleien
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Kapitalmärkte: Mehr Freiheit wagen
Wird das Jahr 2025 die dringend benötigten Impulse für den Kapitalmarkt bringen? Die noch amtierende Regierung hatte mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz einen ersten, eher zaghaften Versuch für eine Liberalisierung des Aktien- und Kapitalmarktrechts gewagt. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz Teil 2 wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Fraglich ist, ob das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode kommt oder ob das Gesetzesvorhaben aufgrund des Diskontinuitätsgrundsatzes neu aufgestellt werden muss und wird.
Nach der Plenarberatung im Bundesrat am 20. Dezember 2024 ist eine schnelle Umsetzung jedenfalls unwahrscheinlicher geworden. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat u.a., die geplante Streichung des § 6 WpPG zurückzunehmen.
Warum es wichtig ist: Zur Erinnerung: § 6 WpPG macht es Emittenten aufgrund der dort vorgesehenen Überprüfung von Einzelanlageschwellen faktisch unmöglich, außerhalb von Bezugsrechtsemissionen Aktien auf Basis eines Wertpapierinformationsblatts öffentlich anzubieten – was insbesondere eine Pre-IPO Finanzierung von Start-ups im Umfang von aktuell bis zu 8 Mio. Euro unnötig erschwert. Als Begründung nennt die Stellungnahme lediglich, dass Kleinanleger durch verbraucherfreundliche Vorschriften geschützt werden müssten. Dies scheint wieder einmal ein Reflex auf die in der Politik leider verbreitete Ansicht zu sein, der (Aktien-)Kapitalmarkt sei per se für Privatanleger zu gefährlich. Sollte diese Haltung gegenüber dem Kapitalmarkt weiterhin bestehen bleiben, sind keine großen Sprünge zu erwarten, die für eine Belebung des Kapitalmarkts auf der Nachfrageseite erforderlich wären…
Wen es betrifft: Emittenten, Investoren, Unternehmen, Finanzdienstleister
Was noch? Spannend wird vor diesem Hintergrund sein, ob und wie eine neue Koalition das Thema „Aktienrente“ fortführt.
Die von der SPD geplante Finanztransaktionssteuer sowie die Besteuerung der Gewinne aus Aktien- und Immobilienverkäufen mit dem vollen Einkommensteuersatz jedenfalls werden weder für die dringend erforderliche Entlastung der Sozialsysteme sorgen noch für die dringend erforderliche Belebung am Kapitalmarkt. Auf Einkünfte aus Wertpapieranlagen auch noch Sozialbeiträge zu erheben, wie aktuell von Robert Habeck vorgeschlagen, wird die Situation eher noch weiter verschlechtern.
Es bleibt zu hoffen, dass eine neue Bundesregierung den großen Wurf wagt zur Belebung der Kapitalmärkte und zur Freisetzung von Mitteln für die Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen. Die Aktienrente könnte hier ein wichtiger Schritt sein, wie das Beispiel Schweden zeigt. Daneben bleibt die Modernisierung, v.a. Flexibilisierung des Aktienrechts auf der Wunschliste, um als Unternehmensstandort attraktiv und wettbewerbsfähig zu werden.
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Real Estate: Die Investoren kommen langsam zurück
Der nationale Immobilieninvestmentmarkt konnte sich in dem abgelaufenen Kalenderjahr weiter stabilisieren und einen leichten Anstieg des Transaktionsvolumens für Gewerbe- und Wohnimmobilien verzeichnen. Verantwortlich waren vor allem das verbesserte Zinsniveau, die Belebung des Marktes durch Restrukturierungsaktivitäten und Portfoliobereinigungen sowie die Investition in neue Asset-Klassen und die Rückkehr von Investoren. Erholen konnte sich der Markt für Logistikimmobilien, Rechenzentren, Retail (Food) und Wohnimmobilien, während der Markt für Büroimmobilien aufgrund der Unsicherheiten bei der Bedarfsanalyse und hoher ESG-Anforderungen weiter unter Druck blieb (und sich nur in den Toplagen sowie im Value-Add-Bereich behaupten konnte). Diese Trends werden sich in dem laufenden Kalenderjahr weiter fortsetzen.
Perspektiven: Für Belebung sorgen werden auslaufende Darlehen bzw. einzelne NPL-Transaktionen und Fonds-Liquidationen. Größere Aktivitäten sind vor allem von internationalen Investoren und nationalen Family Offices zu erwarten. Eine nachhaltige Erholung und Belebung des nationalen Investmentmarktes sollte sich nach den Prognosen von Marktanalysten allerdings erst ab den Jahren 2026 und 2027 einstellen.
Wen es betrifft: Alle, die im Immobiliensektor Entscheidungen treffen: Investoren, Entwickler, Immobilen-Eigentümer, sämtliche Finanzinstitutionen
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HV 2025 – Eine Saison im Zeichen von Wandel und Innovation
Die Hauptversammlungssaison 2025 steht vor der Tür, und in Deutschland richten sich die Blicke auf entscheidende Neuerungen, insbesondere auf die fortschreitende Digitalisierung der Aktionärsversammlungen. Nach den pandemiebedingten Umstellungen der vergangenen Jahre hat sich die virtuelle Hauptversammlung als festes Format etabliert. Doch mit der weiteren Entwicklung des Rechtsrahmens und technologischer Innovationen zeichnen sich neue Herausforderungen und Möglichkeiten ab. Ein Überblick über die zentralen Themen, die die diesjährige Hauptversammlungssaison prägen werden:
1. Virtuelle Hauptversammlungen: Dauerhaft etabliert, aber kontrovers
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen für rein digitale Versammlungen geschaffen. Vor dem Hintergrund der auslaufenden Ermächtigungen wird dieses Gesetz in der diesjährigen Saison intensiv genutzt werden.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Kostenersparnis, größere Reichweite und höhere Beteiligung internationaler Aktionäre. Gleichzeitig gibt es Kritik, dass die Rechte der Aktionäre – etwa das Fragerecht oder die Möglichkeit zur direkten Interaktion – im virtuellen Format eingeschränkt sein könnten und im internationalen Vergleich deutsche Unternehmen überproportional oft auf Präsenzveranstaltungen verzichten. Viele Unternehmen setzen daher auf hybride Modelle, um allen Interessen gerecht zu werden.
Für die Hauptversammlungssaison 2025 wird erwartet, dass mehr Unternehmen den Fokus auf eine stärkere Interaktivität und den Einsatz neuer Technologien wie KI-gestützter Tools legen, um Fragen und Anmerkungen der Aktionäre effizienter zu managen.
2. Nachhaltigkeit auf der Agenda
Ein weiteres zentrales Thema ist die Nachhaltigkeit. Immer mehr Aktionäre und Investoren fordern von Unternehmen klare Strategien zur Erreichung von Klimazielen und zur Einhaltung von ESG-Kriterien. In der Saison 2025 dürfte es auf vielen Hauptversammlungen Diskussionen über Dekarbonisierungspläne, soziale Verantwortung und Transparenz geben. Besonders spannend wird, wie Unternehmen auf die jüngsten Anforderungen der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) reagieren.
Die Einbindung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergütungssysteme von Vorständen bleibt ebenfalls ein wichtiges Thema, das bei Aktionären auf kritisches Interesse stößt.
3. Vergütung und Vorstandsboni im Fokus
Auch in dieser Saison werden die Vorstandsvergütungen ein heiß diskutiertes Thema sein. Aktionärsvereinigungen wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und institutionelle Investoren wie BlackRock oder Vanguard prüfen zunehmend kritisch, ob die Vergütungssysteme der Unternehmen tatsächlich an die Unternehmensleistung und langfristige Wertsteigerung gekoppelt sind.
Nach der wirtschaftlichen Unsicherheit der letzten Jahre steht zu erwarten, dass Aktionäre verstärkt auf eine ausgewogene Vergütungspolitik drängen, die auch ESG-Kriterien einbezieht.
4. Digitalisierung und Blockchain-Technologien
Ein innovativer Aspekt der Hauptversammlungssaison 2025 ist der mögliche Einsatz von Blockchain-Technologien, um Abstimmungsprozesse sicherer und transparenter zu gestalten. Erste Pilotprojekte wurden erfolgreich durchgeführt, und einige Unternehmen könnten diese Technologie bereits in diesem Jahr auf breiterer Basis einsetzen. Besonders bei virtuellen Hauptversammlungen könnten Blockchain-Lösungen helfen, die Vertrauenswürdigkeit von Abstimmungsergebnissen zu erhöhen.
5. Aktionärsaktivismus nimmt zu
Ein weiterer Trend ist die Zunahme von Aktionärsaktivismus. Institutionelle Investoren und Hedgefonds nutzen Hauptversammlungen zunehmend als Plattform, um strategische Veränderungen durchzusetzen, darunter Umstrukturierungen, Dividendenpolitik oder Vorstandswechsel. Deutsche Unternehmen stehen damit unter wachsendem Druck, ihre Entscheidungen besser zu erklären und die Erwartungen ihrer Investoren frühzeitig einzubeziehen.
Wen es betrifft: Für Aktionäre, Unternehmen und andere Stakeholder wird es entscheidend sein, diesen Wandel aktiv mitzugestalten. Die Hauptversammlungen bieten dafür eine wichtige Bühne, auf der wesentliche Weichen für die Zukunft gestellt werden.
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Trotz Gegenwind: ESG bleibt auf der Agenda
Wen es betrifft: Die gesamte Lieferkette von Unternehmen aus Industrie und Finanzen, Handel und Dienstleistungen wird mehr und mehr von den Vorgaben der ESG-Regulierungen erfasst. Das bedeutet: Auch kleinere Unternehmen, die noch nicht unmittelbar ESG-berichtspflichtig sind, müssen sich mit dem Thema auseinandersetzen, weil ihre Kunden es verlangen.
ESG spielt weiterhin eine zentrale Rolle in der Transformation von Unternehmen, Finanzmärkten und der Gesellschaft – auch wenn es in der Politik gegenläufige Strömungen gibt. Acht Trends sind für 2025 maßgebend:
1. Regulatorische Verschärfungen und Standardisierung
Die EU-Taxonomie und andere ESG-Regulierungen wie die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) werden ab 2025 umfassend wirksam. Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte und standardisierte Berichte über ihre ESG-Leistungen vorzulegen. Dies erhöht den Druck auf Organisationen, ihre Nachhaltigkeitsstrategien messbarer, transparenter und vergleichbarer zu gestalten. Die International Sustainability Standards Board (ISSB)-Standards dürften weltweit an Relevanz gewinnen.
2. Zunehmende Bedeutung von Klimaanpassung
Der Fokus verlagert sich von der reinen Emissionsreduktion hin zur Klimaanpassung. Unternehmen müssen verstärkt Risiken aus Klimawandelfolgen wie Extremwetterereignissen oder Lieferkettenunterbrechungen managen. Investitionen in Resilienz, z. B. durch innovative Technologien oder Infrastrukturprojekte, werden essenziell.
3. Nachhaltige Finanzierung und Investitionen
ESG-bezogene Investitionen werden weiter zunehmen und Finanzinstitute können ihre Portfolios weiter auf Nachhaltigkeitsziele ausrichten. Green Bonds, Social Bonds und Sustainability-Linked Bonds werden weiter an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig steigt die Forderung nach einer klareren Abgrenzung von echtem Impact Investing gegenüber „Greenwashing“.
4. Daten und Technologie im ESG-Bereich
Technologie wird eine Schlüsselrolle spielen, insbesondere bei der Datenerhebung, -analyse und -berichterstattung. Künstliche Intelligenz, Blockchain und IoT (Internet of Things) ermöglichen präzisere Überwachung und Nachverfolgung von ESG-Indikatoren, insbesondere in komplexen globalen Lieferketten. ESG-Tech-Startups könnten 2025 eine noch größere Dynamik entfalten.
5. Fokus auf soziale Dimensionen
Die soziale Dimension von ESG rückt stärker in den Mittelpunkt. Themen wie Menschenrechte, Diversität, Inklusion und faire Arbeitsbedingungen werden nicht nur aus ethischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen wichtiger. Unternehmen, die soziale Werte glaubwürdig umsetzen, können sich Wettbewerbsvorteile sichern.
6. Wandel der Unternehmensführung
Die Governance-Komponente wird weiterhin an Bedeutung gewinnen, insbesondere mit Blick auf Organhaftungsfragen. Integrität, Transparenz und Stakeholder-Management werden zu entscheidenden Faktoren für die langfristige Unternehmensbewertung. Vorstand und Aufsichtsgremien stehen zunehmend in der Verantwortung, Nachhaltigkeitsziele in die strategische Ausrichtung zu integrieren.
7. Verbraucherdruck und Lieferketten
Konsumenten fordern zunehmend Transparenz über die Umwelt- und Sozialauswirkungen von Produkten. Dies zwingt Unternehmen, ihre Lieferketten nachhaltiger zu gestalten und dies klar zu kommunizieren. Die EU-Lieferkettenrichtlinie dürfte Unternehmen dazu drängen, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten in ihre Prozesse zu integrieren.
8. Globale Herausforderungen und geopolitische Einflüsse
Die globale ESG-Agenda wird weiterhin stark von geopolitischen Entwicklungen geprägt sein. Internationale Kooperationen in Klimafragen könnten neue Dynamiken erhalten. Andererseits aber können wachsende Spannungen zwischen führenden Volkswirtschaften zu divergierenden ESG-Ansätzen führen.
Der schon heute spürbare Anti-ESG-Trend könnte in den USA unter der neuen Administration weiter Rückenwind bekommen. Der Fokus wird künftig im Zweifel stärker darauf liegen, wie viel ESG erforderlich ist, um den Unternehmenswert und damit den Shareholder Value nachhaltig zu steigern. Auch in Deutschland sind erste kritische Stimmen zu vernehmen, die fordern, die Unternehmen von überbordenden Berichtspflichten zu entlasten. Es bleibt abzuwarten, welche Position eine neue Bundesregierung hierzu bezieht.
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Litigation 1: Einführung der Commercial Courts ist ein Fortschritt, Personalmangel in der Justiz ein Problem
Dem deutschen Justizwesen stehen im Jahre 2025 wesentliche Neuerungen bevor: Zum einen tritt zum 1. April das Justizstandortstärkungsgesetz in Kraft, mit dem insbesondere die englischsprachigen Commercial Courts eingeführt werden. Zum anderen darf – Stand jetzt – mit der Verabschiedung einer moderaten Modernisierung des deutschen Schiedsrechts gerechnet werden, die dann ebenfalls noch 2025 Gesetz werden dürfte. Das sind positive Entwicklungen.
Kritik: Weniger positiv ist, dass die staatliche Justiz weiterhin Personal verliert: Auch im Jahre 2025 setzt sich der Trend fort, dass mehr Richterinnen und Richter pensioniert werden, als Nachwuchs für die deutsche Justiz gewonnen werden kann. Das führt jedenfalls zu längeren Verfahren und dürfte sich auch nicht positiv auch die Qualität der Rechtsprechung auswirken.
Warum es wichtig ist: In der Breite mag das den Trend zu Schiedsverfahren oder Alternative Dispute Resolution verfestigen; inwiefern die Commercial Courts diesem Trend entgegenwirken können, wird sich erst noch zeigen müssen, zumal die Achillesferse des deutschen Vertragsrechts – das AGB-Recht – vor Schiedsgerichten, nicht aber vor den Commercial Courts möglicherweise abgewählt werden kann.
Hinzu kommt, dass isolationistische Tendenzen in wesentlichen Märkten die Durchsetzbarkeit deutscher und europäischer Gerichtsurteile gefährden mögen, während Schiedsurteile global anerkannt sind. Unternehmen sollten daher die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit und anderer Streitbelegungsmechanismen prüfen.
Wen es betrifft: Alle Unternehmen und Marktteilnehmer, die Streitfälle schnell und effektiv beenden wollen
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Litigation 2: Lieferketten, Datenschutz und Compliance-Verstöße führen weiter zu Konflikten
2025 werden langfristige Lieferbeziehungen durch geopolitische Spannungen, Zölle und Wirtschaftssanktionen weiterhin erheblich auf die Probe gestellt. Hier eine kluge Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und rechtlicher Absicherung zu finden, bleibt eine zentrale Herausforderung guter Beratung.
Gleichzeitig werden Fälle zu Datenschutzverletzungen und Cybersecurity stark zunehmen, da nahezu jedes Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe – digitale Infrastruktur nutzt und Daten verarbeitet. Compliance-Verstöße und Sicherheitslücken führen daher zunehmend zu Rechtsstreitigkeiten. Auch die Möglichkeiten kollektiven Rechtsschutzes werden dabei eine zentrale Rolle spielen.
Wen es betrifft: Alle Unternehmen, Investoren und Finanzdienstleister, die digital und/transnational vernetzt sind
Warum es wichtig ist: Der Ausfall eines wichtigen Zulieferers kann zu Produktionsausfällen führen, bisweilen sogar in die Insolvenz. Das gleiche gilt für Datenschutz- und Cybersecurity-Issues.
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2025 – Chance auf Veränderung? Weg mit dem Kündigungsschutz in der heutigen Form!
Das Jahr 2025 und die anstehenden Wahlen bieten auch die Chance, alte Zöpfe im deutschen Recht abzuschneiden, um unsere Rechtsordnung und unsere Unternehmen wieder international wettbewerbsfähiger zu machen. Mit der Abschaffung des Kündigungsschutzes in der heutigen Form könnte ein Anfang gemacht werden.
Ja, das ist eine scheinbar provokante Forderung. Doch das seit 1951 fast unveränderte Kündigungsschutzgesetz wird in der Arbeitsrealität des Jahres 2025 weder den Arbeitnehmer- noch den Arbeitgeberinteressen gerecht, setzt unzeitgemäße und damit falsche Schwerpunkte und schützt die Falschen. Selbstverständlich kann es nicht um die Abschaffung von Arbeitnehmerschutz gehen. Aber: Vor dem Hintergrund der globalen Arbeitswelt und der aktuellen Situation deutscher Unternehmen benötigen wir eine interessen- und zeitgerechte Reform. Das wird nicht einfach, auch und gerade weil das Kündigungsschutzgesetz eine der scheinbar uneinnehmbaren Bastionen im deutschen Arbeitsrecht ist.
Das Mantra „Das Kündigungsschutzgesetz ist ein Bestandschutz- und kein Abfindungsgesetz“ ist auch heute noch das Leitmotiv der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Damit hat Deutschland ein sehr fragwürdiges und ausländischen Investoren kaum zu vermittelndes Alleinstellungsmerkmal geschaffen, denn alle anderen Industrienationen sehen auch bei unwirksamen Kündigungen eine Beendigungsmöglichkeit vor. Hierzu zählen selbst Länder wie Frankreich oder Italien, in denen dem Arbeitnehmerschutz ebenfalls traditionell und gesellschaftlich ein hoher Stellenwert zukommt. Außerdem ist in Deutschland derzeit eine arbeitgeberseitige Kündigung nur bei Vorliegen von drei sehr eng ausgelegten Gründen möglich. Eine gegebenenfalls erforderliche Sozialauswahl ist durch Kriterien geprägt, die eine traditionelle Familien- und Versorgersituation widerspiegeln. Gleichzeitig genießen Mitarbeitende in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten im Inland gar keinen Kündigungsschutz. Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzes gibt es faktisch keine Möglichkeit für Arbeitgeber, ein Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Überhaupt sieht das Kündigungsschutzgesetz in der heutigen Form nur Orientierungshilfen in sehr ausgewählten Situationen in Bezug auf Abfindungszahlungen vor (§ 1 a KSchG sieht zwar einen Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung vor, ist aber in der Praxis zu vernachlässigen).
Leistung, Qualifikation, moderne Lebensformen, internationale Matrixorganisationen, Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Förderung der Flexibilität aber auch verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen sind hingegen im heutigen gesetzgeberischen Konzept irrelevant. Das muss sich dringend ändern; nicht nur, aber gerade angesichts der aktuellen geopolitischen- und gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen. Der Fokus muss vom Bestandschutz des Jahres 1951 auf angemessenen Arbeitnehmerschutz, Flexibilisierung und Weiterbildung gelegt werden.
So erscheint es heute unzeitgemäß, dass der Status „verheiratet“ mehr schützt als eine langjährige Lebenspartnerschaft, gerade wenn beide Partner erwerbstätig sind oder als alleinerziehende Personen. Die reine Versorgungsehe stellt heute nicht mehr die überwiegende Lebenswirklichkeit dar. Und verliert der junge Familienvater trotz kurzer Betriebszugehörigkeit nicht mehr als ein/e älterer Beschäftigte/r? Und wie ordnen wir moderne Lebens- und Daseinsformen in die gesetzlich verankerte Sozialauswahl ein? Vielleicht noch wichtiger erscheint jedoch, dass Leistung und ein ausgewogenes Team wichtige Elemente im Kündigungsschutz werden müssen.
Schließlich ist es zwingend, dass es auch bei unwirksamen Kündigungen Möglichkeiten für Arbeitgeber gibt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Diese sollte entweder gesetzlich oder ergänzend durch die Tarifvertragsparteien festgelegt werden. Wenn dies alles durch sinnvolle Weiterbildungsmaßnahmen flankiert wird, ist eine derartige Reform nicht das Ende, sondern die Modernisierung des Kündigungsschutzes.
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