Neben der Modernisierung des Nachweisgesetzes hat die Ampel-Regierung zumindest in Sachen Digitalität noch ein paar weitere Erleichterungen geschaffen – wobei zumindest beim Arbeitszeugnis genau hingeschaut werden muss:
Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse können in elektronischer Form ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Aber aufgepasst: die elektronische Form erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur: Eine einfache E-Mail reicht hier nicht!
Elternzeit
Ab Mai 2025 können Elternzeit und Elternteilzeitansprüche in Textform (z.B. per E-Mail) geltend gemacht werden. Und: Der Arbeitgeber darf seine Rückmeldung ebenfalls in Textform geben, will heißen: Elternzeit läuft künftig per E-Mail.
Pflegezeit
Für Pflegende gilt das Gleiche wie für Eltern: Pflegezeit kann nunmehr ebenfalls in Textform beantragt werden.
Rentenaltersbefristung
Arbeitsverträge erhalten oftmals Klauseln, wonach sie ohne Kündigung enden, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht, ist: Auch solche Regelungen können mittlerweile in Textform erfolgen. Wurde eine solche Regelung also im Arbeitsvertrag „vergessen“, kann der Arbeitgeber sich hierüber auch per E-Mail mit dem Arbeitnehmer verständigen.
Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz und die aufgrund dessen geltenden Regelungen waren bisher an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen. Auch hier entspricht das Gesetz nunmehr den ohnehin vielerorts vorherrschenden Realitäten: die vor Ort „übliche Informations- und Kommunikationstechnik“ – sprich: die Information im Intranet / über eine App o.ä. – reicht nun aus.