Das Ergebnis vorab: Ja, sie dürfen – sie dürfen es jedenfalls versuchen. Mitarbeitende sind allerdings nicht verpflichtet, den Arbeitgeber auf ihr Grundstück oder gar in ihre Wohnräume zu … [Weiterlesen...] Über„Dürfen die das?!“ Krankenbesuche bei „auffällig erkrankten“ Mitarbeitenden