Einleitung
Die Europäische Union spielt bei der Entwicklung nachhaltiger und verantwortungsvoller Geschäftspraktiken eine Vorreiterrolle. In diesem Zusammenhang ist die Richtlinie über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für nachhaltige Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) eine wegweisende Initiative. Die Richtlinie zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Verhalten in globalen Lieferketten zu fördern und sicherzustellen, dass Unternehmen aktiv zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Indem spezifische Sorgfaltspflichten vorgeschrieben werden, sollen negative Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten auf die Menschenrechte und die Umwelt minimiert werden.
Anwendundsbereich der CSDDD
Die CSDDD gilt für große Unternehmen, die in der EU tätig sind, einschließlich solcher, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU haben, aber in erheblichem Umfang in der Union tätig sind. Sie richtet sich an Unternehmen mit signifikanten Umsätzen und daher erheblichem Einfluss auf globale Lieferketten und Betriebsstandards. Die Richtlinie richtet sich insbesondere an:
- Große EU-Unternehmen: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro.
- Nicht-EU-Unternehmen: Die Verpflichtungen gelten für Unternehmen, die drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU erzielen.
- Hochrisikosektoren: Die Verpflichtungen gelten auch für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und Umsatzerlösen von mehr als 40 Millionen Euro, wenn davon mindestens 20 Millionen in einem Hochrisikosektor erwirtschaftet werden. Als Hochrisikosektoren werden solche Sektoren eingestuft, von denen eine mögliche Gefahr für die Menschenrechte und die Umwelt ausgeht.
Unternehmen, die Finanzdienstleistungen erbringen, sind derzeit noch grundsätzlich von der Richtlinie ausgenommen.
Hauptanforderungen der CSDDD
Die CSDDD definiert folgende wesentliche Pflichten für Unternehmen:
Sorgfaltspflichten
Im Kern schreibt die Richtlinie eine umfassende Sorgfaltspflicht vor. Unternehmen müssen potenzielle und tatsächliche Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt in ihren Geschäftsbetrieben und Wertschöpfungsketten identifizieren, verhindern, abmildern und darüber Rechenschaft ablegen. Dazu gehören gründliche Risikobewertungen und die Umsetzung wirksamer Aktionspläne. Die Unternehmen, einschließlich des Finanzsektors, müssen außerdem einen Plan verabschieden, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C im Einklang steht.
Transparenz und Berichterstattung
Eine regelmäßige und detaillierte Berichterstattung über die Strategien, Maßnahmen und Ergebnisse der Sorgfaltspflicht ist obligatorisch. Die Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitspraktiken transparent darstellen und den Stakeholdern klare Einblicke in ihre betrieblichen Auswirkungen bieten. Dies erhöht die Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Rechenschaftspflicht und Haftung
Unternehmen werden für ihr Handeln und die Auswirkungen ihrer Lieferketten zur Rechenschaft gezogen. Dies könnte die rechtliche Haftung für Schäden einschließen, die durch das Versäumnis, eine angemessene Sorgfaltsprüfung durchzuführen, verursacht wurden. Unternehmen, die sich nicht an die Standards halten, müssen mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen, was die Bedeutung einer sorgfältigen Umsetzung unterstreicht.
Sanktionen und Aufsicht
Jedes EU-Land wird eine Aufsichtsbehörde benennen, die überwacht, ob die Unternehmen diesen Verpflichtungen nachkommen. Sie kann Inspektionen und Ermittlungen einleiten und Sanktionen gegen Unternehmen verhängen, die die Vorschriften nicht einhalten, einschließlich „Naming and Shaming“ und Geldstrafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.
Einbeziehung von Stakeholdern und Beschwerdemechanismen
Die Einbindung von Interessengruppen, einschließlich betroffener Gemeinschaften, und die Einrichtung von Beschwerdemechanismen zur Behebung negativer Auswirkungen sind entscheidende Komponenten.
Zeitplan für die Umsetzung
Der Vorschlag für die CSDDD wurde von der Europäischen Kommission erstmals am 23. Februar 2022 veröffentlicht. Am 1. Dezember 2022 verabschiedete der Europäische Rat seine eigene Verhandlungsposition bzw. den „Allgemeinen Ansatz“ zu dem Vorschlag, und im Juni 2023 nahm das Europäische Parlament die CSDDD als Verhandlungstext an. Im Rahmen der „Trilog“-Verhandlungen wurde Ende 2023 eine vorläufige Einigung erzielt, die nun noch bestätigt und offiziell verabschiedet werden muss, was voraussichtlich bis 2024 geschehen wird. Nach der offiziellen Verabschiedung wird die Richtlinie von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt.
Der Zeitplan für die Umsetzung der CSDDD ist dann gestaffelt. Von großen Unternehmen wird erwartet, dass sie die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Verabschiedung umsetzen. Für kleinere Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, ist eine zusätzliche Übergangsfrist vorgesehen, in der Regel ein weiteres Jahr.
Schlussfolgerung
Die CSDDD stellt einen wichtigen Schritt der EU dar, um die Nachhaltigkeit in den Kern der Unternehmenstätigkeit zu integrieren. Sie unterstreicht die Notwendigkeit von Transparenz, Verantwortlichkeit und aktivem Engagement bei der Behandlung von Umwelt- und Menschenrechtsfragen. Durch die Durchsetzung solcher Maßnahmen will die EU einen globalen Maßstab für nachhaltige Geschäftspraktiken setzen.
Die Unternehmen müssen die operativen und strategischen Auswirkungen dieser Richtlinie erkennen und unverzüglich mit den Vorbereitungen für die Einhaltung der Vorschriften beginnen.
Diese Richtlinie ist Teil eines umfassenderen Gesetzgebungstrends, der sich auf die Nachhaltigkeit von Unternehmen konzentriert. Unternehmen sollten diese, sich entwickelnden Standards antizipieren und sich an sie anpassen, auch um als nachhaltige Unternehmen eine Vorreiterrolle zu spielen.
Für weitere Informationen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Melissa Bach.