• Zum Inhalt springen
  • Zur Seitenspalte springen
  • Skip to footer
  • Startseite
  • Über
  • Rechtliche Informationen
  • Kurzzusammenfassung
  • Startseite
  • Über
  • Blogs aus Deutschland

LoupedIn

„Dürfen die das?!“ Krankenbesuche bei „auffällig erkrankten“ Mitarbeitenden

September 30, 2024, Anne Nolde and Thomas Hartmann

„Dürfen die das?!“ Krankenbesuche bei „auffällig erkrankten“ Mitarbeitenden

Das Ergebnis vorab: Ja, sie dürfen – sie dürfen es jedenfalls versuchen. Mitarbeitende sind allerdings nicht verpflichtet, den Arbeitgeber auf ihr Grundstück oder gar in ihre Wohnräume zu lassen.

Hintergrund

In der Presse schlagen die Wogen hoch und sogar Elon Musk will sich die Sache nun näher ansehen: Mitarbeitende des Tesla-Werks in der Nähe von Berlin haben bei erkrankten Mitarbeitenden Hausbesuche durchgeführt. Hintergrund ist ein ungewöhnlich hoher Krankenstand in den Sommermonaten, an Freitagen und in der Spätschicht.

Rechtliche Einordnung

Viele Arbeitgeber kennen das Thema „vorgetäuschte“ Arbeitsunfähigkeit nur zu gut.  Die Arbeit bleibt liegen oder muss von anderen übernommen werden – das ist teuer und der Frust bei der übrigen Belegschaft wird groß.

Die rechtlichen Möglichkeiten, gegen Verdachtsfälle vorzugehen, sind hingegen eingeschränkt. Gegen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt der Arbeitgeber kaum an, denn hierfür müsste er deren Beweiswert erschüttern. Dies gelingt allerdings nur im Ausnahmefall. 

Da scheint es verlockend, selbst mal vor Ort nachzuprüfen, ob der/die Mitarbeitende tatsächlich erkrankt ist. Es besteht kein Recht, Mitarbeitende in ihrer Wohnung aufzusuchen – dies ist der geschützte Bereich der Privatsphäre und geht Arbeitgeber nichts an. Man ist zwar nicht gehindert, durch die entsprechende Straße zu gehen oder bei den Personen zu klingeln und sich nach deren Zustand zu erkundigen. Die Mitarbeitenden haben jedoch umgekehrt das Recht, die Tür geschlossen zu halten oder selbige jemandem vor (nicht auf!) der Nase zuzuschlagen. Genau das haben zumindest einige Mitarbeitende von Tesla wohl auch gemacht.

Fazit: Was können Arbeitgeber tun?

Für alle ehrlichen Mitarbeitenden ist es demotivierend, wenn andere „krankfeiern“ und damit „durchkommen“. Dementsprechend ist das Bedürfnis des Arbeitgebers, etwas gegen auffällige Krankmeldungen zu unternehmen, verständlich und berechtigt.

Die gute Nachricht ist: Arbeitgeber haben einige Handlungsmöglichkeiten, die durchaus Eindruck auf „Drückeberger“ machen können. Diese reichen von der Anforderung einer AU-Bescheinigung ab Tag 1 über die Prüfung von AU-Bescheinigungen auf Ungereimtheiten bis hin zu Ermittlungsmaßnahmen wie durch Tesla (unter Beachtung der Privatsphäre!) gegen vermutete „Blaumacher“. 

Gibt es auch in Ihrem Unternehmen Verdachtsfälle? Wir helfen bei allen Fragen gerne weiter!

Über den Autor

Photo of Anne Nolde
Anne Nolde
Senior Associate at Gowling WLG |  Neueste beiträgeBlog biography

Anne Nolde advises clients on all aspects of labour/employment law and company pension benefits. She regularly represents companies in all matters of individual and collective employment law, especially negotiations with works councils to conciliation board proceedings and labour court litigation.

  • Anne Nolde
    https://loupedin.blog/de/author/annenolde/
    Wird das Arbeitsrecht doch noch digital?

Anne Nolde and Thomas Hartmann

Kategorie: Blogs aus Deutschland, Opinion Stichworte: employment law

Die in diesem Blog geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten von Gowling WLG wider.

KEINE RECHTSBERATUNG. Die auf dieser Website in jeglicher Form zur Verfügung gestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche verstanden werden. Sie sollten sich nicht auf diese Informationen stützen und keine Maßnahmen ergreifen oder unterlassen, die auf diesen Informationen beruhen. Ignorieren Sie niemals eine professionelle Rechtsberatung oder verzögern Sie die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung aufgrund von Informationen, die Sie auf dieser Website gelesen haben. Die Fachleute von Gowling WLG sind gerne bereit, Lösungen für Ihre spezifischen rechtlichen Probleme zu besprechen.

Seitenspalte

Neueste Beiträge

  • Wird das Arbeitsrecht doch noch digital?
  • Deutschland unter der Lupe: Jetzt lesen, was 2025 wichtig wird
  • Das Jahr 2025 beginnt für Arbeitgeber mit einer guten Nachricht: Nachweispflicht für Arbeitsverträge stark vereinfacht und nun auch elektronisch möglich

Schlagwörter

Banking (1) Bundestages (1) Capital Markets (1) Corporate m&A (2) Corporate Sustainability Due Diligence Directive (1) Die EU-Richtlinie (1) Employment (1) employment law (4) Gewerbemietverträge (1) International and Domestic Arbitration (1) IP litigation (2) Labour Law (1) mergers and acquisitions (2) Private Equity (1) Real Estate (1)

Kategorien

Archive

LoupedIn ist der offizielle Blog von Gowling WLG. Gowling WLG ist eine internationale Anwaltskanzlei, die sich aus den Mitgliedern von Gowling WLG International Limited, einer englischen Company Limited by Guarantee, und ihren jeweiligen Tochtergesellschaften zusammensetzt. Jedes Mitglied und jedes angeschlossene Unternehmen ist eine eigenständige und unabhängige Einheit. Gowling WLG International Limited fördert, erleichtert und koordiniert die Aktivitäten ihrer Mitglieder, erbringt aber selbst keine Dienstleistungen für Mandanten. Unsere Struktur wird auf unserer Seite Rechtliche Informationen näher erläutert.

Footer

Die in diesem Blog geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten von Gowling WLG wider.

KEINE RECHTSBERATUNG. Die auf dieser Website in jeglicher Form zur Verfügung gestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche verstanden werden. Sie sollten sich nicht auf diese Informationen
stützen und keine Maßnahmen ergreifen oder unterlassen, die auf diesen Informationen beruhen. Ignorieren Sie niemals eine professionelle Rechtsberatung oder verzögern Sie die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung aufgrund von Informationen, die Sie auf dieser Website gelesen haben. Die Fachleute von Gowling WLG sind gerne bereit, Lösungen für Ihre spezifischen rechtlichen Probleme zu besprechen.

  • Startseite
  • Über
  • Rechtliche Informationen
  • Kurzzusammenfassung

© 2025 Gowling WLG