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Das Jahr 2025 beginnt für Arbeitgeber mit einer guten Nachricht: Nachweispflicht für Arbeitsverträge stark vereinfacht und nun auch elektronisch möglich

Januar 22, 2025, Annette Knoth and Nadine Junghenn

Das Jahr 2025 beginnt für Arbeitgeber mit einer guten Nachricht: Nachweispflicht für Arbeitsverträge stark vereinfacht und nun auch elektronisch möglich

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Die Ampel-Regierung hat kurz vor ihrem Auseinanderfallen tatsächlich noch eine wesentliche Erleichterung für die alltägliche HR-Arbeit verabschiedet: Seit 01. Januar 2025 können Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen in Arbeitsverträgen statt – wie bisher – in Schriftform auch in Textform übermitteln (z.B. als PDF per E-Mail ohne eigenhändige Unterschrift). Voraussetzung ist, dass das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist und gespeichert sowie ausgedruckt werden kann. Damit können die durch die Änderung des Nachweisgesetzes zum 01. August 2022 stark aufgeblähten Arbeitsverträge sehr viel schlanker (und zeitgemäßer) gestaltet werden.

Was gibt es zu beachten?

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer (z.B. per E-Mail oder einen sicheren Link) auffordern, einen individuellen Empfangsnachweis zu erteilen. Fehlt der Empfangsnachweis, gilt die Nachweispflicht des Arbeitgebers als nicht erfüllt, was zu einer Ordnungswidrigkeit und möglichen Bußgeldern (und im Falle eines Rechtsstreits zu einer Beweislastumkehr) führen kann.

Recht auf schriftlichen Nachweis bleibt bestehen

Arbeitnehmer können weiterhin einen schriftlichen Nachweis verlangen, auch wenn dieser bereits in Textform erfolgt ist. Sehr wichtig: Für befristete Arbeitsverträge, Kündigungen und Aufhebungsverträge bleibt die Schriftform weiterhin zwingend erforderlich.

Über den Autor

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Annette Knoth
Partner at Gowling WLG | View Profile |  Neueste beiträgeBlog biography

Annette is an employment litigation partner based in our Frankfurt office.

  • Annette Knoth
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Nadine Junghenn
Senior Associate at Gowling WLG |  Neueste beiträgeBlog biography

Nadine Junghenn is a German qualified lawyer working for the employment & labour law practise of Gowling WLG's Frankfurt office.

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Annette Knoth and Nadine Junghenn

Kategorie: Opinion Stichworte: employment law

Die in diesem Blog geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten von Gowling WLG wider.

KEINE RECHTSBERATUNG. Die auf dieser Website in jeglicher Form zur Verfügung gestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche verstanden werden. Sie sollten sich nicht auf diese Informationen stützen und keine Maßnahmen ergreifen oder unterlassen, die auf diesen Informationen beruhen. Ignorieren Sie niemals eine professionelle Rechtsberatung oder verzögern Sie die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung aufgrund von Informationen, die Sie auf dieser Website gelesen haben. Die Fachleute von Gowling WLG sind gerne bereit, Lösungen für Ihre spezifischen rechtlichen Probleme zu besprechen.

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