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Künstliche Intelligenz im Betrieb: Mitbestimmung ist Pflicht, kein Nice-to-have

Artificial Intelligence at Work

Asian woman using artificial intelligence

KI ist längst kein Zukunftsthema mehr – sie ist mitten im Arbeitsalltag angekommen. Ob bei der Schichtplanung, im Recruiting oder bei der Analyse von Leistungsdaten: smarte Tools versprechen Effizienz und neue Möglichkeiten, aber auch alte Ängste und altbekannte arbeitsrechtliche Hürden. Da KI in vielen Fällen (z.B. durch die Nutzung von Copilot) das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitenden erfasst und bewertet, hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, so dass nur durch eine entsprechende Vereinbarung das Risiko einer gerichtlichen Anordnung gegen den Einsatz der KI verhindert werden kann.

Was Unternehmen beachten sollten

Fazit

KI kann viel – aber nicht alles alleine. Wer sie im Betrieb einsetzen will, muss den Betriebsrat einbeziehen.

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