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Künstliche Intelligenz im Betrieb: Mitbestimmung ist Pflicht, kein Nice-to-have

November 17, 2025, Annette Knoth and Nadine Birke

Künstliche Intelligenz im Betrieb: Mitbestimmung ist Pflicht, kein Nice-to-have

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KI ist längst kein Zukunftsthema mehr – sie ist mitten im Arbeitsalltag angekommen. Ob bei der Schichtplanung, im Recruiting oder bei der Analyse von Leistungsdaten: smarte Tools versprechen Effizienz und neue Möglichkeiten, aber auch alte Ängste und altbekannte arbeitsrechtliche Hürden. Da KI in vielen Fällen (z.B. durch die Nutzung von Copilot) das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitenden erfasst und bewertet, hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, so dass nur durch eine entsprechende Vereinbarung das Risiko einer gerichtlichen Anordnung gegen den Einsatz der KI verhindert werden kann.

Was Unternehmen beachten sollten

  • Frühzeitig informieren und einbinden: Der Betriebsrat muss wissen, was die KI tut – bevor sie eingeführt wird (auch um allgemeinen Ängsten gegen den Einsatz von KI zu begegnen).
  • Gemeinsam regeln: Betriebsvereinbarungen schaffen Klarheit – z. B. zur Datenerfassung und -verwendung, zu Entscheidungswegen oder zur Transparenz.
  • Sachverstand möglich: Bei komplexen Tools kann der Betriebsrat externe Sachverständige hinzuziehen.
  • Einigungsstelle bei Streit: Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle über den Einsatz der KI.

Fazit

KI kann viel – aber nicht alles alleine. Wer sie im Betrieb einsetzen will, muss den Betriebsrat einbeziehen.

Über den Autor

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Annette Knoth
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Nadine Junghenn
Nadine Birke
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Nadine Birke is a German qualified lawyer working for the employment & labour law practise of Gowling WLG's Frankfurt office.

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Kategorie: Blogs Stichworte: Employment, Labour Law

Die in diesem Blog geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten von Gowling WLG wider.

KEINE RECHTSBERATUNG. Die auf dieser Website in jeglicher Form zur Verfügung gestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollten auch nicht als solche verstanden werden. Sie sollten sich nicht auf diese Informationen stützen und keine Maßnahmen ergreifen oder unterlassen, die auf diesen Informationen beruhen. Ignorieren Sie niemals eine professionelle Rechtsberatung oder verzögern Sie die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung aufgrund von Informationen, die Sie auf dieser Website gelesen haben. Die Fachleute von Gowling WLG sind gerne bereit, Lösungen für Ihre spezifischen rechtlichen Probleme zu besprechen.

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